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Geiselbefreiung in Rechnung gestellt


Nachrichten. Im Ausland entführte Deutsche können an den Kosten für ihre Befreiung beteiligt werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Geiseln grundsätzlich zur Erstattung der Kosten ihrer Befreiung verpflichtet werden können. Bei der Festsetzung des Ersattungsbetrages sei aber der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Das könne auch bedeuten, dass nur ein Teil der Kosten zurückgefordert oder auf die Erstattung ganz verzichtet werde.

Im konkreten Fall ging es um eine Bremerin, die im September 2003 in Kolumbien mit sechs weiteren Touristen bei einem Ausflug in die Ruinenstadt "Ciudad Perdida" in die Hände von Rebellen gefallen war. Sie kam nach zweieinhalb Monaten Geiselhaft frei. Die Deutsche wurde zusammen mit einer spanischen Geisel per Hubschrauber aus dem Dschungelversteck ausgeflogen.

Das Auswärtige Amt forderte Anfang 2004 von der Bremerin 12.640 Euro für die Kosten des Hubschrauberfluges zurück.

Auswärtiges Amt stellt einen Hubschrauberflug bei einer Geiselbefreiung einer Deutschen in Rechnung mit 12.640 Euro

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der dagegen gerichteten Klage statt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hingegen hob das Urteil auf und wies die Klage ab. Die Revision der Klägerin vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte nun keinen Erfolg.

Das Gericht in Leipzig begründete sein Urteil mit Artikel 5 Konsulargesetz, wonach der Empfänger der Hilfe zum Auslagenersatz verpflichtet sei.

Unter Auslagen seien dabei nicht nur die unmittelbaren Sach- und Geldmittel, sondern auch jene Mittel zu verstehen, die unmittelbar zur Behebung der Notlage bestimmt seien wie Kosten für den Hubschrauberflug. (Az. BVerwG 7 C 13.08 - Urteil vom 28. Mai 2009).

Hier wird der Hubschrauberflug zurückverlangt, während sich Politiker wie Bundesumweltminister Sigmar Gabriel von Mallorca für eine einstündige Kabinettssitzung nach Deutschland und zurück nach Mallorca fliegen lassen (mit einer Bundeswehrmaschine). Auf die Nachfrage des Bund der Steuerzahler zu einer Stellungsnahme, meinte Gabriels Sprecher: Die Anfrage hätte "Unterhaltungswert, aber keinerlei Bedeutung". Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? [Quelle: Schwarzbuch 2008, Bund der Steuerzahler]

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