 | | Raubkopien: Hohe Einnahmen für Abmahner |
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Warezseiten bedanken sich bei Abmahner und Rechtevertreter für die vielen Abmahnungen
Deutschland. Jedes Jahr werden Mitmenschen zum 1. April mit Späßen "in den April geschickt". In der Presse sind an diesem Tag mit Falschmeldungen zu rechnen. Am 1. April 2010 kündigte die Redaktion von gulli.com an, sich aufzulösen. Doch an diesen Tag werden sich die Mitarbeiter der GEMA, der GVU und der Rechtsanwaltskanzlei Rasch und die angeschlossene proMedia noch lange erinnern: |
1. April 2010: Zwei Warez-Seiten (Seiten mit Raubkopien) kamen auf die Idee, sich für die zalreichen Abmahnungen, die vergangenes ahr im Zusammenhang mit dem Urheberrecht ausgesprochen wurdem, bei den Abnahmern sowie den Rechtevertretern selbst herzlich zu bedanken.
Am 1. April 2010 berichteten die beiden Warezseiten, dass ihre Besucher sich einen kostenlosen Rapidshare Premium Account bekommen könnten, wenn sie eine der eingeblendeten Telefonnummern anrufen. Doch die Anrufe kamen nicht bei Rapidshare in der Schweiz an, sondern erfreuten die Telefonzentralen der vier Unternehmen der Medienbranche.
Unsinniges Urteil: Rapidshare muss mithaften! Was ist Rapidshare? Rapidshare bietet seinen Nutzern an, Dateien auf ihre Server hochgeladen. Der Nutzer erhält einen Link, den der Nutzer verteilen kann, um so z.B. an alle Freunde die Partyvideos oder Fotos vom letzten Wochenende zu verschicken. Die Freude können sich mit dem Link die Daten dann herunterladen. Nur der Nutzer, der die Dateien hochgeladen hat, kennt diesen Downloadlink.
Natürlich gibt es immer wieder schwarze Schafe, die die ganze Plattform in Mißkredit bringen: Sie verteilen Raubkopien. Natürlich ist Rapidshare daran interessiert, Raubkopien so schnell wie möglich von den Servern zu löschen. Doch manchen ist das nicht schnell genug! Rapidshare muss Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer noch wirksamer verhindern. Andernfalls muss Rapidshare für die Verstöße mithaften, so das Oberlandesgericht Hamburg.
Bleibt abzuwarten, wann Deutschland Autos verbietet, weil damit Straftaten wie Banküberfälle durchgeführt werden oder Füßgänger getötet werden könnten...
Raubkopien: Ein lohnendes Geschäft für Abmahner. Eine ungefragte Verwendung eines DVD-Covers von der Größe von 1x1cm kann 283 Euro kosten (wir berichteten). Bei einem illegalen MP3-Song oder Film können schnell 500 Euro und mehr auf der Rechnung des Anwalts stehen.
Abmahnkosten in keinem Verhältnis mehr. Anwälte haben Abmahnungen als riesige Einnahmequellen im Internet entdeckt. Fehlerhafte AGB bei ebay Auktionen oder Raubkopien. Ganze Abmahnmaschinerien haben sich mittlerweile gebildet, die tausendfach abmahnen. Und wenn nur ein Bruchteil von den versendeten Abmahnungen bezahlen, landen immer noch Millionen auf den Konten der Rechtsanwälte.
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