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  POLITIK
Immunität schützt Politiker vor Strafverfolgung


Keine Strafverfolgung von Politikern
 
Egal ob Bankraub, Mord, Diebstahl: Politiker sind vor Strafverfolgung geschützt

Deutschland. Ganz gleich ob Mord, Diebstahl, Bankraub oder was sich Politiker von Landtag oder Bundestagsabgeordnete leisten: Sie sind durch ihre Immunität - ein Gesetz, was sie sich selbst ausgedacht haben - vor Strafverfolgung geschützt.

Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Immunität für Bundestagsabgeordnete und Landtagsabgeordnete. Auf kommunaler Ebene gibt es diesen Schutz nicht.

Die Immunität von Abgeordneten des Deutschen Bundestags ist in Art. 46 Abs. 2 bis 4 GG geregelt. Nur mit Genehmigung des Bundestages darf ein Mandatsträger strafrechtlich verfolgt oder verhaftet werden. Ausnahmsweise greift die Immunitätsregel nicht, wenn die Person, die sie grundsätzlich genießt., bei der Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. Strafverfahren gegen Abordnete auf Verlangen des Bundestages auszusetzen. Die Immunität von Abgeordneten kann der Bundestag aufheben.

Auch der Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland genießt Immunität (Art. 60 Abs. 4 GG). Angehörige des diplomatischen Dienstes (Botschafter, Kolsul) genießen in dem Gastland, in welchem sie ihre Tätigkeit ausüben, ebenfalls Immunität.

Ein Lacher kam aus der FDP im Jahr 2006 (Stand July 28, 2006): Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Jörg van Essen will die Immunität von Bundestagsabgeordneten abschaffen. Abgeordnete sollten von der Justiz wie normale Bürger behandelt werden. Die FDP will das Immunitätsrecht von Abgeordneten abschaffen. Das kündigte der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jörg van Essen, in der "Bild"-Zeitung an. "Das Immunitätsrecht der Abgeordneten hat sich überlebt", sagte van Essen dem Blatt. In einem funktionierenden stabilen Rechtsstaat gebe es keinen Grund mehr, Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung besonders zu schützen. Van Essen ist der Meinung, dass Abgeordnete vor der Justiz genauso behandelt werden sollten, wie jeder Bürger. Wenn dem so sei, würde Merkel & Schäuble bereits im Gefängnis sitzen: Hehlerei, Betrug usw.. Aber der Knaller kommt noch: Um Abgeordnete künftig vor politisch motivierter Verfolgung durch die Justiz zu schützen, sollten sie aber bei Bedarf Immunität beim Bundestag beantragen können. "Die strafrechtliche Immunität sollte Abgeordneten künftig nur noch auf Antrag gewährt werden, wenn sie den berechtigten Verdacht haben, dass sie aus politischen Gründen von der Justiz verfolgt werden", erläuterte van Essen. Immer ein Hintertürchen offenhalten....

Wenn Staatsanwaltschaften gegen Politiker ermitteln wollen, müssen sie vorher den Bundestag um Erlaubnis bitten.


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