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  POLITIK
Wer ist die Kaiser's Tengelmann GmbH?


Kaiser's Tengelmann Entlassung unwirksam
 
Die Masche der "Kaiser's Tengelmann GmbH"

Kaiser's Tengelmann. Nach außen gibt sich die GmbH gerne großspurig: Auf eigenen Internetseite findet man eine Seite mit "Eigenmarken".

Bekannt aber wurde die Kaiser's Tengelmann GmbH vorallem durch den Fall "Emmely". Barbara E. alias Emmely, eine Supermarkt-Kassiererin bei Kaiser's, soll zwei Leergutbons für sich eingelöst haben, die Kunden zuvor verloren hatten. Die 50-Jährige bestreitet die Tat. Sie wurde wegen Unterschlagung von 1,30 Euro entlassen.

Deutschland. Der Fall "Emmely" und die 1,30 Euro Pfandbon Kündigung ist abgeschlossen: Das Bundesarbeitsgericht hob ihre Kündigung auf. Die Entlassung sei nicht gerechtfertigt, begründete der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt seine Entscheidung. Demnach muss die 52-jährige Berlinerin wieder bei dem Supermarkt beschäftigt werden. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Berlin hatten ihre Kündigungsschutzklage zuvor abgewiesen.

Der Filialleiter hatte ihr zwei nicht zuzuordnende Leergutbons mit Datum 12. Januar 2008 gegeben, damit sie verbucht würden, wenn sich der Besitzer melden würde. Zehn Tage später löste sie zwei Bons mit demselben Datum im Wert von 82 und 48 Cent beim Einkaufen ein. Nach deren Herkunft befragt, erklärte sie, sowohl ihre Töchter hätten Zugang zu ihrem Portemonnaie als auch eine Kollegin. Der Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann GmbH kündigte ihr am 22. Februar 2008 fristlos.

Die Kassiererin argumentierte vor den Arbeitsgerichten, sie habe jedenfalls nicht wissentlich Bons eingelöst, die ihr nicht zugestanden hätten. Der Arbeitgeber hätte es nach ihrer Auffassung bei einer Abmahnung bewenden lassen können. Dieser begründete die Entlassung damit, dass sie schwerwiegend gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen habe.

Das Berliner Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg waren zu der Auffassung gekommen, dass die Kassiererin die Bons tatsächlich unterschlagen hatte. Dafür sprächen die von ihr selbst eingeräumten Umstände, das Kassenjournal und Zeugenaussagen.

Verdacht: Missliebige Gewerkschafterin. Eine Revision gegen die Entscheidung hatte das Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Die Klägerin hatte jedoch Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht eingereicht - mit Erfolg. Im Juli 2009 ließ der Dritte Senat des BAG Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zu (Aktenzeichen: Bundesarbeitsgericht 2 AZR 541/09).

Sie wollte gegebenenfalls noch Verfassungsklage einreichen und vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, hatte die Klägerin angekündigt.

Ein Komitee "Solidarität mit Emmely" aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen hatte nach der Kündigung zu Protestaktionen und Kaufboykotten aufgerufen. Ihre Vermutung: Mit der Maßnahme sollte eine engagierte Gewerkschafterin kaltgestellt werden. Ende 2007 hatte die Kassiererin als einzige der 36 Beschäftigten an drei Streiks im Einzelhandel teilgenommen.

Noch vor Monaten meinte Emmely in einem Interview: "Selbst im Falle des Sieges kann ich wohl kaum an meinen alten Arbeitsplatz zurück". Emmely weiß aber auch: Wenn Sie jetzt nach dem Sieg in ihren Job zurückginge, würde ihr der Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann GmbH das Leben zur Hölle machen und wieder eine fadenscheinige Kündigung aus dem Hut zaubern.

Thierse nennt Pfandbon-Urteil "asozial" Nach dem Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin, als die Kündigung wegen Unterschlagung von 1,30 Euro gerichtlich bestätigt wurde, nannte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) die Entscheidung des Gerichts "asozial" und "barbarisch". "Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität." Thierse weiter: Das Gericht hätte auch anders entscheiden können und auch berücksichtigen, das die Kassirerin für das Unternehmen 31 Jahre lang Knochenarbeit geleistet habe. Das Urteil zerstöre das Vertrauen in die Demokratie.

Das Berliner Landesarbeitsgericht wies die Kritik von Thierse zurück. Kein Unrechtsbewußtsein zeigt das Landesarbeitsgericht nach seinem Urteil: "Diffamierungen der Gerichte, zumal von einem der höchsten Repräsentanten unseres Landes, sind in keiner Weise hinnehmbar", schrieb Gerichtspräsidentin Karin Aust-Dodenhoff in einer Erklärung. Liebe Frau Aust-Dosenhoff: Kennen Sie das Grundgesetz? Dort gibt es immer noch das Recht auf freie Meinungsäußerung...

Anwaltverein frech. Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, zeigte sich über Thierses Reaktion entsetzt: "Wolfgang Thierse muss sich für seine verbale Entgleisung entschuldigen." Lieber Herr Schellenberg: Noch gibt es in Deutschland das Recht zur freien Meinungsäußung, zumindest noch. Schellenberg weiter: Er habe aus "rein populistischen Gründen die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt". Lächerlich: Schellenberg legte Thierse sogar den Rücktritt vom Amt des Bundestagsvizepräsidenten nahe.

Auch der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, kritisierte Thierses Äußerung. "Dieses Urteil als "barbarisches Urteil" zu bezeichnen, ist nicht gerechtfertigt und auch nicht sachgerecht." Selbstverständlich könne jeder Urteile auch kritisch kommentieren. Dieses Recht stehe auch einem Bundestagsvizepräsidenten zu. "Personen des öffentlichen Lebens sollten sich allerdings um eine sachgerechte Bewertung bemühen", mahnte Kilger. Freie Meinungsäußerung...

Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) begrüßte die Bestätigung des Landesarbeitsgericht der Küdigung: "Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt", erklärte der HDE-Geschäftsführer Heribert Jöris in Berlin. "Ein Arbeitgeber muss nach einem solchen Vorgang jegliches Vertrauen zu einer Kassiererin, die jeden Tag mit erheblichen Geldbeträgen umgeht, verlieren“, verteidigte Jöris das Urteil. (Wohlgemerkt: Jöris spricht von "erheblichen Geldbeträgen" und begrüßte das Urteil wegen der Küdigung von 1,30 Euro) Dies gelte auch, wenn ein Arbeitnehmer wie im Fall der 50-Jährigen schon sehr lange in dem Betrieb gearbeitet habe. Vorbeugung vor Kriminalität müsse flankiert werden durch eine konsequente Rechtsprechung, die keine Toleranz gegenüber Straftaten erkennen lasse, egal, von wem sie begangen würden, erklärte Jöris. Dem Einzelhandel entstehe jährlich durch Diebstähle von Kunden und Mitarbeitern ein Schaden von vier Milliarden Euro. Dies entspreche einem Prozent des gesamten Jahresumsatzes der Branche.

Wer ist die Kaiser´s Tengelmann GmbH?

Geschäftsadresse:
Kaiser’s Tengelmann GmbH
Wissollstr. 5 - 43
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208/3777-0
mailto: kundenservice@ktmh.de
Geschäftsführung: Raimund Luig (Sprecher), Ulrike Biedendieck, Dirk Braunschweig

Unter der gleichen Geschäftsadresse residiert aber auch diese Firma:

Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG
Wissollstraße 5-43
45478 Mülheim an der Ruhr
Telefon 02 08 / 58 06 - 0
Telefax 02 08 / 58 06 - 64 01
Eine Angabe von Geschäftsführer fehlt im Impressum...

Unter der gleichen Geschäftsadresse finden wir weiter diese Firma:

Plus Online GmbH
Wissollstraße 5 - 43
45478 Mülheim an der Ruhr
mailto: service@plus.de
Geschäftsführer: Christian Winter

Weiter finden wir in Austria (Österreich) eine Gesellschaft mit dem Namen "Plus-Zielpunkt Warenhandel GmbH&Co.KG", die mit dem gleichen Logo wie Plus in Deutschland auftritt, nur statt dem Schriftzug PLUS den Namen ZIELPUNKT trägt.

"Eigenmarken" der Kaiser´s Tengelmann GmbH
Birkenhof (Birkenhof Fachmetzgerei, Birkenhof Fachfleischerei), Naturkind, A&P Attraktiv und Preiswert, Royal Comfort, Star Marke, De Niro




Über die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG findet wir im Internet folgende "Geschäftsfelder":

Kaiser's- und Tengelmann-Supermärkte
Bau- und Heimwerkermärkte OBI
Textil- und Nonfood-Discounter KiK
Teilhaber an der US Supermarktkette A&P
weitere kleine "Produktionsbetriebe und Dienstleistungsgesellschaften"



Links:
Kaiser´s Tengelmann GmbH
Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG
Plus Online GmbH


  POLITIK
Weitere Kündigungen wegen Nichtigkeiten


Der Fall Emmely ist kein Einzelfall
 
Der Fall Emmely ist kein Einzelfall

Der Fall Emmely ist kein Einzelfall. Die Kündigung wegen Pfandbons im Wert von 1,30 Euro ist nur die Spitze eines Eisbergs. Es gibt eine Reihe von vergleichbarer Fälle. Helfen Sie mit, unsere Liste zu vervollstädigen...

Deutschland. Entlassungen und Kündigungen wegen Nichtigkeiten sind ein bequemer Weg unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Der Fall Emmely (Kaiser's Tengelmann) ist kein Einzelfall. Zahlreiche Arbeits- und Landesarbeitsgerichte haben Kündigungen wegen Nichtigkeiten zugelassen. Der einzige Weg, den man hat, ist ein Boykott solcher Firmen.

Ein "mitgenommenes" Pfundbrot (ebenfalls für 1,30 Euro) brachte einem Bäcker das Aus, wie bei der Kassiererin in Berlin nach 31jähriger Betriebszugehörigkeit. (Landesarbeitsgericht Nürnberg, 7 Sa 182/07)

Drei Fischbrötchen wurden einer Mitarbeiterin eines Restaurants zum Verhängnis - obwohl sie "abgelaufen" waren und entsorgt werden sollten. (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, 7 Ca 8861/07)

Arbeitsmaterial aus der Firma hatte ein Servicemonteur bei eBay versteigert. Zwar konnte der Chef den Diebstahl nicht 100prozentig beweisen, doch genügte dem Landesarbeitsgericht Köln der "schwerwiegende Verdacht". (Aktenzeichen: 9 Sa 1033/06)

Ein Arbeitnehmer hatte unerlaubt Aluminiumreste aus seiner Firma mitgenommen und verkauft. Sein Argument, dass es sich um "Abfall" gehandelt habe, überzeugte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nicht; es bestätigte die Entlassung. (Aktenzeichen: 5 Sa 341/05)

Als ein Arbeitnehmer dabei beobachtet wurde, wie er eine - auf einem Tisch stehen gelassenen - Rucksack durchwühlte. 20 Jahre Betriebszugehörigkeit und "Alkoholprobleme" halfen ihm nicht dabei, die - hier: ordentliche - Kündigung zu verhindern. (Hessisches Landesarbeitsgericht, 11 Sa 680/04)

Eine Verkäuferin einer Bäckereifiliale in Friedrichshafen am Bodensee ist entlassen worden, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten. Die 40-Jährige hatte nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg eine ordentliche Kündigung erhalten.

Der Arbeitgeber hatte zuvor eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Ihr Chef hatte zwei Detektive eingesetzt, um Unregelmäßigkeiten aufzuspüren. Diese hatten festgestellt, dass mal zu viel und mal zu wenig Geld in der Kasse war (ganz normal). Einmal fanden sie einen Fehlbetrag von 1,36 Euro.

Streit zwischen Politik und Justiz Abweichungen nach oben und nach unten in der Kasse waren nach Feststellungen des Arbeitsgerichts offenbar an der Tagesordnung. Auf das Angebot ihres Arbeitgebers, eine Unterschlagung zuzugeben, wenn er auf eine Anzeige verzichtete, war die Verkäuferin nicht eingegangen (klingt schon nach Erpressung!).

Kennen Sie Firmen, die ebenfalls Mitarbeiter wegen Nichtigkeiten entlassen haben?

Schreiben Sie uns...

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  POLITIK
Bäckerei Westermann Kündigungen


Bäckerei Westermann: Kündigungen
 
Kündigung wegen Brotbelag

Bäckerei Westermann. Ein 26 Jahre alter Bäcker soll sich unerlaubt am Brotaufstrich seiner Firma Westermann Bäckerei bedient haben und erhielt daraufhin die Kündigung. Nun entschied das Arbeitsgericht: Die Westermann Bäckerei muss den Mann weiterbeschäftigen.

Bäckerei Westermann. Ein 26 Jahre alten Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen, der sich bei der Arbeit unerlaubt ein Brötchenbelag genommen haben soll, muss als Bäcker weiterbeschäftigt werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Dortmund am 10. März 2009.

Er und ein Kollege, beide Angestellte der Bäckerei-Kette Westermann, hatten ihre Brötchen mit dem Belag bestrichen. Das Unternehmen hatte den beiden daraufhin im Spätsommer vergangenen Jahres fristlos gekündigt. Dagegen klagte der 26-Jährige, der auch Mitglied des Betriebsrats war.

Mit Erfolg. Das Gericht entschied aus formalen Gründen: Bei einer Kündigun eines Betriebsratsmitglieds hätte der Betriebsrat gehört und zustimmen müssen. Die Einladung zu dieser Anhörung sei formal nicht richtig gewesen. Deshalb sei die Kündigung unwirksam.

"Unpopuläre Entscheidung". In einer Pressemitteilung räumte die Bäckerei ein, dass es sich bei der Entlassung wegen eines Brotbelags um eine "unpopuläre Entscheidung" handele, die aber im Sinne einer "Gleichbehandlung aller 300 Mitarbeiter" notwendig gewesen sei.

Über den Fall des Kollegen entschied das Gericht am gleichen Tag, doch leider ist uns das Urteil nicht bekannt.

Hier die Bäckerei, die den Mann entlassen wollte:

Bäckerei Westermann GmbH
In der Schlenke 36
59192 Bergkamen
Prokuristen: Maja Sophia Zecevic, Miodrag Zecevic
Telefon: 0 23 06 - 9 82 11-0
Fax: 0 23 06 - 9 82 11-28
E-Mail: info@westermann-baeckerei.de
Homepage: www.westermann-baeckerei.de
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Anna Maria Schulte und Helmut Schulte

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