Nachrichten, Servicetests, Verbraucherwarnungen
Berlin (dpa) - Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will so schnell wie möglich eine Pkw-Maut in Deutschland einführen. Je früher, desto besser, sagte Ramsauer dem «Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung». Gerade die FDP, aber auch Teile der CDU müssten überzeugt werden.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) reißt sich die Internetadresse „www.bundeskanzlerin-merkel.de“ des Mannheimer Werbefachmanns Holger Schmid unter den Nagel.
Das Bundespresseamt habe ihn aufgefordert, sie bis zu diesem Mittwoch zu löschen, bestätigte Schmid am Dienstag einen Bericht des „Mannheimer Morgen“. Falls er dem nicht nachkomme, wolle das Amt eine einstweilige Verfügung beantragen. Schmid hatte sich die Adresse 2001 schützen lassen.
Das Bundespresseamt verwies am Dienstag auf die Namensrechte: Merkel hätte sowohl persönlichen Anspruch auf ihren Namen als auch auf die Bezeichnung „Bundeskanzlerin“. „Die Domain verletzt diese Rechte”, sagte eine Sprecherin des Amtes. Unter der strittigen Adresse war am Dienstag lediglich ein Test-Bild zu finden.
Auf Nöte des Mittelstandes hinweisen
Schmid will den Eintrag nach eigenen Angaben nicht löschen lassen. Er habe sich die Adresse schützen lassen, um sie Merkel kostenlos zu übergeben und dabei auf die Nöte des Mittelstandes aufmerksam zu machen. Drei Mal habe er sich deshalb seit 2001 an die CDU gewandt, jedoch keine Antwort erhalten.
Erst im Oktober habe sich die Partei bei ihm gemeldet und klargestellt, dass es kein Treffen mit der Kanzlerin geben werde. Die Aufforderung, den Eintrag löschen zu lassen, habe er erst am Montag erhalten. Nach Schmids Ansicht würde das Löschen der Adresse das Problem zudem nicht lösen: „Wenn sie gelöscht würde, könnte sie sofort neu belegt werden.“ Er betonte, er werde die Adresse Merkel gerne bei einem netten Gespräch übergeben. Er knüpfe an die Übergabe keine Bedingungen.
www.bundeskanzlerin.de
Merkel kann auch den Internetauftritt www.bundeskanzlerin.de nicht nutzen. Diese Internetadresse gehört zurzeit dem Berliner PR-Berater Lars Heitmüller. Der hatte sich die Domain Bundeskanzlerin.de vor sieben Jahren gesichert, allerdings schon angekündigt, sie Merkel nach der Wahl zur ersten Kanzlerin Deutschlands zu schenken.
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Der 30-Jährige setzt sich auf diese Weise dafür ein, dass „Gleichberechtigung in Deutschland Normalität“ wird. Wann die Domain übertragen wird, ließ Heitmüller offen.
Quelle:
http://www.focus.de/digital/diverses/bundeskanzlerin-merkel-de_aid_102050.html
Nein, Regierungsdirektor Andreas Heusinger von der Bundestagsverwaltung, Typ: mausgrauer Bürokrat und Paragraphenreiter, konnte, als ihn der “Bild”-Redakteur Ende 2009 befragte, keine vollständigen Auskünfte liefern. Er verriet Nikolaus H. lediglich, dass sich 115 Bundestagsabgeordnete mit Füllern und Stiften der Firma “Montblanc” versorgt hätten. Von Januar bis Oktober 2009 orderten sie 396 Schreibgeräte. Knapp 70.000 Euro überwies die Bundestagsverwaltung allein dafür ihrem Lieferanten.
Pikantes Detail: Waren es von Januar bis Juli “nur” 180 Luxus-Schreibgeräte, so kamen kurz vor der Bundestagswahl, mitten in Urlaubs- und Wahlkampfzeit, nochmal 216 Bestellungen hinzu. Wollten da einige Politiker noch kurz vor dem Mandatsverlust ein paar teure Geschenke abstauben?
Füller und Digitalkameras
Genau das wollte der Journalist wissen, aber der Regierungsdirektor mochte die Namen der Abgeordneten nicht nennen. Die Kosten für die edlen Schreibgeräte konnte er angeblich ebenfalls nicht aufschlüsseln. Damit würde er nämlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von “bürofa” verraten, dem Lieferanten des Bundestages. Heusinger enttäuschte den Journalisten auch bezüglich einer Anfrage zu Digitalkameras: Um herauszufinden, welcher Abgeordnete wie viele Geräte bestellte, müsse er in 308 Ordnern nachschlagen, in jedem befänden sich 400 Blatt. Dies bedeute einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. Die Bundestagsverwaltung verweigerte sich der Forderung nach weiterer Transparenz.
Dabei hätte Nikolaus H. gern eine Information überprüft, die er aus dem Intranet des Bundestages zugespielt bekam. Dort bot jemand ein “Montblanc Meisterstück”, einen Kolbenfüller mit “minimalen Gebrauchsspuren” an - “leider ohne Verpackung”. Gehörte der Inserent zum Kreis der 115 Abgeordneten? War dies die erste Spur zu einem schwunghaften Montblanc-Füller-Handel, den die Abgeordneten mit unseren Steuergeldern betrieben? Nikolaus H. schrieb im November 2009 einen ersten Artikel über die Affäre in der “Bild”.
Das “Geschäftsgeheimnis” der “bürofa”
Und er klagte auf Auskunftserteilung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. So kam es zum Prozess “Bild gegen Bundesrepublik Deutschland” an diesem Donnerstag. Der Journalist beruft sich auf das Informationsfreiheitsgesetz: Nach diesem müssen Bundesbehörden jedem Bürger Zugang zu amtlichen Informationen gewähren - selbstverständlich gelten Ausnahmen.
Auf diese Ausnahmen setzen die beiden Repräsentanten der Bundesrepublik, die vor Gericht erschienen sind: Der besagte Regierungsdirektor Andreas Heusinger aus der Bundestagsverwaltung und sein Rechtsbeistand Wolfram Kolodziej. Ihre Verteidigungslinie: Sie hätten ihren Lieferanten gefragt, ob sie “Bild” verraten dürften, wie viel die Bundestagsabgeordneten für Füller, Stifte und Kugelschreiber der Marke “Montblanc” im Einzelnen zahlen mussten. Doch “bürofa” habe seine Büro- und Geschäftsgeheimnisse gewahrt wissen wollen.
“Was ist schlimm daran?”
“Was ist schlimm daran, wenn der Preis bekannt würde”, erkundigt sich Richterin Erna-Viktoria Xalter. “Man könnte Rückschlüsse auf die Kalkulation der ‘bürofa’ ziehen. Ich sehe mich an die Vertraulichkeit gebunden”, antwortet der Regierungsdirektor. Das leuchtet der Vorsitzenden nicht ein. Selbst wenn ein Konkurrent daraus für sich ableite, bei der nächsten Ausschreibung 20 Euro billiger anzubieten: “Das ist wunderbar, dann spart der Steuerzahler!”
Die Beklagten führen nun den übermäßigen Verwaltungsaufwand ins Feld: Zwar würde das Konto für Sachleistungen - immerhin 12.000 Euro pro Jahr und Abgeordnetem - elektronisch verwaltet. Aber dort würden nur die einzelnen Summen und nicht die beschafften Gegenstände eingetragen werden. Die Rechnungen wiederum würden in Papierform abgeheftet, 123.200 Seiten müsste man durchsehen.
Ein Jammern und Klagen
Auch das lässt Richterin Xalter nicht gelten: “Das ist überhaupt nichts Besonderes, 300 Aktenordner durchzugucken. Sie sind gut ausgestattet. Das ist ein ganz normaler Fall des Informationsfreiheitsgesetzes.” Es ist lästig, aber machbar, so das Fazit der Vorsitzenden.
Aber wir können das nicht strukturieren, jammert die Bundestagsverwaltung. Selbst die Zahlen, die man Nikolaus H. vor einem Jahr gegeben habe, habe man nicht selbst ermittelt, sondern beim Lieferanten nachgefragt. Weil aber die Digitalkameras von jedem Abgeordneten selbst gekauft werden, habe man dazu bislang keine Erkenntnisse. “Wir können das nicht strukturieren”, sagt Kolodziej. “Mal geht es um Füller, dann um iPads. Wir fangen immer wieder von vorn an.”
Das amüsiert Christoph Partsch, Rechtsanwalt von Nikolaus H.: “Der Vortrag der Beklagten entbehrt nicht einer gewissen Komik.” Eine Behörde müsse sich eben so organisieren, dass sie Auskunft geben könne.
Das heilige Mandatsverhältnis
Letzte Hoffnung der Bundestagsverwaltung ist ein Passus des Informationsfreiheitsgesetzes. Nach diesem muss zwischen der Informationsfreiheit und den schutzwürdigen Interessen Dritter abgewogen werden. Bei den begehrten Informationen handele es sich um personenbezogene Daten der Abgeordneten, so die Meinung des Gerichts. Diese dürften nicht ohne Rückfrage heraus gegeben werden. Schließlich berühre es das Mandatsverhältnis, wenn die Öffentlichkeit erfahre, welcher Abgeordnete wann und zu welchem Preis sich Schreibgeräte und Kameras besorge.
Ja, natürlich berühren diese Informationen das Mandatsverhältnis. Darum interessiert sich die Öffentlichkeit doch dafür. Die Bürger wollen wissen, welche Abgeordneten schnell noch mal ihr 12.000-Euro-Budget ausschöpfen, anstatt das Geld der Allgemeinheit zurück zu geben.
Die Klage der “Bild” hat an diesem Donnerstag nur teilweise Erfolg: Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt, dass die Anfrage des Journalisten weder die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der “bürofa” verletze noch einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeute. Die Bundestagsverwaltung muss darum einen neuen Bescheid erstellen - nachdem sie ein so genanntes “Beteiligungsverfahren” durchgeführt hat. Sie muss die Abgeordneten fragen, ob sie mit der Weitergabe der Daten einverstanden sind. Falls dem so sein sollte, müssen die Informationen heraus gegeben werden.
“Bild”-Anwalt Christoph Partsch kündigt nach dem Urteil an, die Sache von der nächsthöheren Instanz klären zu lassen, vom Oberverwaltungsgericht. Sollten dessen Richter die Meinung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätigen, könnte man gleich eine neue Anfrage an die Bundestagsverwaltung stellen: Welche Abgeordneten widersprechen der Offenlegung ihrer Daten?
Stand: November 2010

Im Deutschland finanzieren 35 Millionen Erwerbstätige rund 5 Millionen Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.
Umgerechnet füttern sieben Erwerbstätige einen Beamten oder Angestellten im Öffentlichen Dienst durch.
Quelle:
“Bundesministerium des Innern”
Lesen Sie hier weiter:
http://bundesrepublik.org/go2/go2c.php?283391807
*** UPDATE ***
Hinzu kommen Stellen, die direkt oder indirekt von Steuern oder gesetzlichen Abgaben leben:
- GEZ & Staatsfernsehen & Staatsrundfunk (leben von gesetzliche GEZ Gebühren)
- IHK (leben von Zwangsabgaben von Gewerbebetreibende) Offizielle Angaben über Angestellte, Gehälter in Führungspositionen werden nicht veröffentlicht
. Umsatzsteuerbefreite Unternehmen wie die Deutsche Post (DHL), Deutsches Rotes Kreuz, etc.
Unterdrückung ist die einer Gesellschaft oder Menschengruppe leidvoll zugefügte Erfahrung gezielter Willkür, Gewalt und des Machtmissbrauchs.Der Ausdruck Unterdrückung bezeichnet vor allem das Niederhalten einer bestimmten sozialen Gruppe durch missbräuchlichen Einsatz gesellschaftlicher Organe, ihrer Autorität oder sozialer Maßnahmen. Mehr oder weniger offiziell in einer Gesellschaft institutionalisiert, vermag dies zur “systematischen Unterdrückung” anzuwachsen. Unterdrückung entsteht durch die allgemeine, auch unbewusste, Annahme, eine bestimmte Menschengruppe sei minderwertig. Unterdrückung beschränkt sich selten allein auf regierungsamtliche Aktivitäten. Auch bestimmte Einzelpersonen können Opfer einer Unterdrückung werden, und können in solchem Fall nicht auf die Solidarität einer Gruppe bauen.
Mit diesem Nachrichten-Blog wollen wir auf die Unterdrückung der Bevölkerung in Deutschland hinweisen, die Methoden und die Macher aufzeigen.
Auch wenn Sie Erfahrungen mit Politikern, Behörden, Parteien, etc. gemacht haben, schreiben Sie uns.
Zuerst war es die Verfolgung der Juden, dann die nachträgliche Sicherungsverwahrung, bei der verurteilte Menschen, die ihre “Strafe” im Gefängnis abgesessen haben, aber danach nicht wieder entlassen wurden.
Deutschland ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.
Die Straßburger Richter haben erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention gerügt.
Erstmals beanstandete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber nicht nur die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung, sondern auch deren nachträgliche Anordnung. Nur wenn die Unterbringung bereits im Urteil ausgesprochen oder angedroht ist, könne sie verhängt werden. Die Beschwerden von vier Sexualstraftätern aus Zell in Bayern, Freiburg und Aachen hatten damit Erfolg.
Stand: 13. Januar 2011
WIKILEAKS PRESSEMITTEILUNG
Am 9. April 2009 wurde die Wikileaks.de Domain ohne Vorwarnung durch die deutsche Registrierungsstelle DENIC gesperrt.
Die Massnahme folgt zwei Wochen auf die Hausdurchsuchung beim deutschen Domainsponsor Theodor Reppe. Die Durchsuchung wurde durch das Publizieren der australischen Zensurliste für das Internet ausgelöst. Ein Sprecher der zuständigen australischen Behörde ACMA (Australien Communications and Media Authority) sagte gegenüber australischen Journalisten aus, dass man die deutschen Behörden nicht um Amtshilfe gebeten habe.
Die Veröffentlichung dieser Liste entlarvte die geheime Sperrung vieler harmloser Seiten, unter anderem mit politischen Inhalten, und beeinflusste die Debatte um Zensur in Australien massgeblich. Der Vorschlag zur obligatorischen Internetzensur in Australien wird als Konsequenz dieser Debatte vermutlich nicht durch den australischen Senat bestätigt werden.
Am 25. März 2009, einen Tag nach der Durchsuchung, beschloss die deutsche Regierung den Versuch zur Einführung eines kontroversen und von Experten heftig kritisierten bundesweiten Zensursystems für das Internet.
Während die deutschen Behörden dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel” gegenüber aussagten, zum Zeitpunkt der Durchsuchung nichts von Wikileaks Rolle als international anerkanntes Pressemedium gewusst zu haben, ist diese ‘Ausrede’ heute nicht mehr gültig. Bis heute, zwei volle Wochen nach der Durchsuchung, haben die Behörden keinerlei Kontakt zu Wikileaks aufgenommen um den Sachverhalt zu klären.
Notfallsäuberung des BND nach Wikileaks Enthüllung
From Wikileaks November 16, 2008
Zwischen Freitag Nacht und Sonntag Morgen fand eine grossangelegte Säuberungsaktion beim Europäischen Internet Adressregister (RIPE) zur Entfernung von Details zum Bundesnachrichtendienst statt.
Die Säuberung folgt einer Enthüllung von mehr als zwei Dutzend verdeckter BND-Netzwerke, die durch T-Systems bereitgestellt wurden. Die Netzwerke waren einer nicht im Handelsregister registrierten Tarnfirma mittels eines Münchner Postfachs zugewiesen.
T-Systems bereinigte die RIPE-Datenbank von allen Netzwerken, die durch Wikileaks enthüllt wurden und verschob die Adressen in verschiedene grosse Adresspools, um somit die Zuweisung zu anonymisieren. Die Pools geben ausser ihrer Zugehörigkeit zu T-Systems keine Auskunft über ihre interne Struktur.
Der Schachzug folgte wenige Stunden nach einer Kontaktaufnahme des T-Systems “Computer Emergency Response Teams” (CERT) mit Wikileaks, und der Bitte um sofortige Löschung eines internen Memos, das die Adressen auflistete. Wikileaks hat diese Anfrage verweigert und eine Anfrage an T-Systems zu mehr Details blieb bis zur Stunde unbeantwortet.
Eine Untersuchung der Adressen durch Wikileaks offenbart Schlüsselinformationen zu Internetaktivitäten des BND. Gewonnene Erkenntnisse beinhalten das Entfernen von Informationen aus dem Wikipedia-Artikel zum BND – welcher aussagte, daß ausländische Niederlassungen des Goethe-Instituts als verdeckte BND-Niederlassungen fungierten, Besuche auf Webseiten der russischen Regierung und einem Escort Service aus Berlin (Verführungsaktivitäten?), wie auch dem systematischen Durchkämmen des Internets zu Terrorismus-nahen Themen, wie dem Mordanschlag auf den Rebellenanführer Abu Musab Zarqawi im Irak. 2006 hatten sich hier zahlreiche Betreiber von Webseiten über ein ausser Kontrolle geratenes, automatisiertes Datamining ausgehend von den betreffenden Adressen beschwert.
Der Integrität und Transparenz des RIPE Systems wird hierbei nicht geholfen. Deutsche Bürger können sich hier über eine Doppelmoral nur wundern. In einer Zeit, in der mehr und mehr Adressen abgesegnet durch neue Gesetze zum Internet und der Vorratsdatenspeicherung aufgezeichnet werden im Zuge von “Stasi 2.0”, werden die Adressen der “wirklichen” Stasi in anonymisierte Adresspools verschoben.
Online-Durchsuchung per Geheimverfahren: Ein US-Gericht hat angeordnet, dass Twitter dem Justizministerium sämtliche Benutzerdaten von prominenten WikiLeaks-Unterstützern geben muss. Betroffene erfahren erst jetzt von der Entscheidung - sie haben zehn Tage zur Gegenwehr.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,738447,00.html
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