Straftäter, die ihre Strafe abgesessen haben, wurden in Deutschland teilweise trotzdem nicht freigelassen: Stichwort Sicherungsverwahrung…

Diese Praxis wurde im Februar 2004 vom Bundesverfassungsgericht gebilligt. Die Karlsruher Richter befanden, die Sicherungsverwahrung sei keine Strafe, sondern eine “Maßregel zur Besserung und Sicherung”….

Nun wurde Deutschland vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof verurteilt, mit diesen Methoden aufzuhören.

Deutschland legte Widerspruch ein, welcher abgelehnt wurde.

Nun überlegt man in der Regierung, eine andere Methode, unliebsame Bürger wegsperren zu können.

Stand: Mai 2010