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Apothekerverband blockiert Kostensenkungen im Gesundheitsbereich

Zu den riesigen Nebenwirkungen...
 
Die Kosten im Gesundheitssystem steigen und der Apothekerverband blockiert Kostensenkungen

Deutschland. Im Gesundheitssystem steigen die Kosten immer mehr, die Krankenversicherungen sollen 2011 auf 15,5% steigen und nun auch noch das: Der deutsche Apothekerverband blockiert Kostensenkungen im Gesundheitssystem und klagt gegen DocMorris.

Deutschland. Der Europäische Gerichtshof entschied 2009, das in Deutschland auch weiterhin keine Apotheken-Ketten betrieben werden dürfen. Um das Urteil zu vollziehen, verbot das Gesundheitsministerium des Saarlands nun auch den Betrieb der niederländischen Versandapotheke DocMorris.

Unter Berufung auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurde die im Juni 2006 erteilte Betriebsgenehmigung durch das saarländische Gesundheitsministerium mit sofortiger Wirkung wieder rückgängig gemacht.

Gegen diesen Bescheid reichte DocMorris Klage vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes ein. Am 27. Juli 2009 wurde die Filiale wiedereröffnet, diesmal als Franchiseapotheke, d.h. die vorher angestellte Apothekerin arbeitet wieder als selbstständige Apothekerin, hat aber eine Markenpartnerschaft mit Doc Morris abgeschlossen.

Mittlerweile gibt es über 150 Apotheken in Deutschland, die mit DocMorris einen Lizenzvertrag abgeschlossen haben.

Nach deutschem Recht dürfen nur studierte Pharmazeuten Apotheken führen und lediglich drei Filialen besitzen. Für den Erhalt genau dieser Vorschrift klagte der Apothekerverband und bekam vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) recht.

Angst vor dem Wettbewerb? DocMorris plante 500 Filialen in Deutschland, was nicht nur Wettbewerb gebracht hätte, sondern auch dringend benötigte Arbeitsplätze.

Gerichtsverfahren über den Versand von Arzneimitteln nach Deutschland (2003). Der Versand von Arzneimitteln aus den Niederlanden an deutsche Kunden war Gegenstand mehrerer Gerichtsverhandlungen, da nach deutschem Recht der Versand von apotheken- und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln untersagt war. In einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2003 wurde der grenzüberschreitende Arzneimittelversand als prinzipiell mit europäischem Recht vereinbar angesehen. Gleichzeitig erkannte das Gericht jedoch das damals in Deutschland bestehende Verbot des Versandes verschreibungspflichtiger Arzneimittel an [EuGH Urteil 11. Dezember 2003 C-322/01]. Damit wurde das Kerngeschäft, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel, für illegal erklärt. Dieses Urteil hatte jedoch für den Versandhändler kaum praktische Bedeutung, da bereits zuvor eine Änderung des deutschen Arzneimittelgesetzes mit Erlaubnis zum Arzneimittelversand zum 1. Januar 2004 beschlossen wurde. Mit seinem Urteil vom 21. Juli 2006 schließlich erklärte das Landgericht Frankfurt den Versand verschreibungspflichtiger Medikamente aus dem europäischen Ausland für zulässig (AZ: 3-11 O 64/01).


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